Baugruben und Verfüllung

Der erste Schritt beim Hausbau

Der Oberboden wird im notwendigen Umfang abgeschoben und auf dem Grundstück gelagert oder verwertet. Die Baugrube mit Arbeitsräumen sowie Fundament- und Leitungsgräben wird in erforderlicher Tiefe ausgehoben und das Material gelagert, abgefahren oder verwertet. Nach Herstellung des Kellers werden die Arbeitsräume verfüllt (zumeist noch die Rohrleitungen und Versorgungsleitungen ums Haus bzw. an das Haus gelegt), überschüssiger Boden auf dem Gelände verteilt bzw. abtransportiert und der Oberboden wieder aufgebracht.

Das Grundstück und Gebäude werden dann vollständig erschlossen. Die Entwässerungsleitungen vom Gebäude zum Stadtanschluss einschließlich Übergabeschächte werden hergestellt. Die Grundleitungen und Rohrverbindungen zum Gebäude und innerhalb des Gebäudes sowie die Anschlüsse an Schmutz- und Regenwasser werden aus Material nach technischem Erfordernis erstellt. Die Wasser- und Stromanschlüsse sowie Telefon / Internet / Fernseh etc. werden von den Versorgungsunternehmen hergestellt.

Die Erdarbeiten beim Hausbau, als Teil der Baunebenkosten, stellen für Bauherren immer einen wichtigen Punkt zu Beginn der Bauphase des Hausbaus dar.

Aushubarbeiten

Zu den Aushubarbeiten gehören die kompletten Baggerarbeiten, wie die Baugrube ausheben. Im Durchschnitt ist der Humus bis zu 30 cm tief abzuheben und seitlich auf dem Grundstück zu lagern oder abzufahren. Erst nach dem Humusaushub kann mit dem Aushub der Baugrube begonnen werden. Für diesen werden die Maße des Bauwerks zugrunde gelegt, zuzüglich eines umlaufenden Arbeitsraumes, sowie die erforderliche Böschung.

Auch kann die Möglichkeit bestehen, dass vor Ort auf dem Grundstück kein tragfähiger, sondern ein nicht-tragfähiger Boden vorhanden ist. Damit die physikalischen und technischen Eigenschaften festgestellt werden können, ist die Durchführung eines geologischen Gutachtens immer zwingend nötig. Dadurch wird die Kenntnis gewonnen, welche Voraussetzungen festgelegt werden müssen, um eine geeignete und zweckmäßige Gründungsart herzustellen. Abschließend wird die Tragfähigkeit des Bodens nach dem Bodenaustausch mit einem dynamischen Lastplattendruckversuch geprüft.

Erdarbeiten bei der Bodenplatte – Schüttung/Verfüllung

Das Auffüllen eines Grundstücks wird dann benötigt, wenn das vorhandene Gelände zu tief liegt. D.h. wird ohne Keller gebaut und das Haus soll nur auf einer Bodenplatte gegründet werden, dann wird entweder ein frostsicherer, tragfähiger Unterbau benötigt, oder ein tragfähiger Unterbau mit einer Frostschürze.

Eine Frostschürze kommt bei Flachgründungen von nicht unterkellerten Bauwerken zum Einsatz, deren Unterkante nicht die frostfreie Tiefe erreicht.

In Deutschland sollte eine Frostschürze in der Regel bis mindestens 80 cm unterhalb der endgültigen Geländeoberkante geführt werden und wird normalerweise zugleich mit der Bodenplatte aus Beton gegossen.

Anstelle einer betonierten Frostschürze kann ein Fundament auch bis zur Frostgrenze mit Kies oder Schotter (sogenanntem Frostschutzmaterial) unterfüttert werden. In de Regel gibt es eine Gründungsempfehlung in Verbindung mit dem Bodengutachten.