Hausanschlüsse
Die wichtigsten Leitungen
Zu einem Hausanschluss gehören die Abzweigung am Versorgungsnetz außerhalb eines Gebäudes, die Mauerdurchführung am Gebäude (Hauseinführung) sowie auch die Leitungen bis zur Hauptsicherung bzw. Hauptabsperreinrichtung innerhalb des Objektes. Die Mauerdurchführung erfolgt dann mittels einer Kernbohrung oder einem Futterrohr. Durch diese Öffnung gelangen die Versorgungsleitungen in das Gebäude. Heutzutage sind geprüfte Ein- und Mehrsparten-Hauseinführungen (MSH) üblich, die jedoch nicht automatisch einen Anschluss an die außenliegende Flächenabdichtung herstellen. Eine Mehrsparten-Hauseinführung wird dann meistens von dem Betonbauer und den Energieversorgern wie den Stadtwerken eingebaut.
Während bei Einsparten-Hauseinführungen jedes Medium für sich unabhängig voneinander an unterschiedlichen Stellen in das Gebäude eingeführt werden kann, werden bei einer MSH mehrere oder alle Versorgungsleitungen zentral an einer Stelle in den Hausanschlussraum überführt. Im Erdreich können dann die Versorgungsleitungen durch Leerrohre verlaufen. Dadurch können diese jederzeit ohne Erdarbeiten ausgetauscht werden.
Für ein Neubauvorhaben muss im Vorfeld die Realisierbarkeit aller notwendigen Hausanschlüsse beim zuständigen Versorgungsunternehmen geklärt werden.
Kanalanschluss
So ziemlich jedes Haus ist an die örtliche Kanalisation angeschlossen, in welche das Abwasser eingeleitet wird. Alle Abwasserleitungen vereinigen sich unterirdisch innerhalb eines Grundstückes, führen zur Kanalisation, und sind von einem Revisionsschacht aus zugänglich. Von dort aus besteht die Möglichkeit die Schmutzwasserleitung zu prüfen und zu reinigen, ohne Bauarbeiten durchführen zu müssen.
Baubescheid bzw. Entwässerungsgesuch
Entwässerungsgesuch: Zusammen mit dem Bauantrag muss ein gebührenpflichtiges Entwässerungsgesuch (Entwässerungsantrag, Einleitgenehmigung) für den Anschluss von Grundstücksentwässerungsanlagen ans öffentliche Netz eingereicht werden.
Hier werden sowohl die Ausführung der Abwasserentsorgung, also der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, seine Ausführung (ob Misch- oder Trennsystem), sowie alle geltenden Regelungen in Bezug auf die Entsorgung des Regenwassers auf dem Grundstück, eine Senkgrube, Kläranlage usw. festgelegt. Zudem finden sich im Baubescheid die Kanalführung, die Definition zum Rohrmaterial, die Rohrdimension selbst, die Anzahl der Kontrollschächte und deren Ausführung und alle sonstigen Kanalanlagen sowie die Materialart der Kanäle.
Absprache aller Beteiligten
Wir sind ein zugelassenes Unternehmen, das im öffentlichen Bereich die Kanalanschlüsse ausführen darf. Zusätzlich sind wir im Güteschutz Kanalbau.
Erfolgt der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, dann ist eine gemeinsame Besprechung mit dem Kanalbetreiber, der Verkehrsbehörde und vorsichtshalber mit allen Ver- und Entsorgungsunternehmen – wenn möglich gleichzeitig – anzusetzen. Die verkehrstechnischen Maßnahmen (Absperrungen, Umleitungen usw.) können wir im öffentlichen Bereich für Sie gerne erledigen und die Genehmigungen dafür einreichen etc.