Gehwegabsenkung

Zufahrtsfreundliche Lösung

Wer eine Haus- oder Grundstückszufahrt hat, die über einen Gehweg führt, wünscht sich oft eine niedrigere Bordsteinkante, um sein Fahrzeug beim täglichen Ein- und Ausfahren auch nicht zu beschädigen.

Die Herstellung einer Grundstückszufahrt erfordert bezüglich der Ausführung, Lage und Größe eine frühzeitige Abstimmung mit dem Stadtbauamt. Der Eigentümer des Grundstücks ist verpflichtet, für die Herstellung einer Grundstückszufahrt einen Antrag zu stellen. Alle mit der Herstellung der Zufahrt entstehenden Kosten sind vom Grundstückseigentümer auch selber zu tragen.

Auch bei einer Erneuerung von bereits bestehenden befestigten Privatflächen sind im Übergangsbereich zwischen öffentlicher und privater Fläche auf Grund der Sondernutzung verschiedene Kriterien zu erfüllen. Hier sollte auch im Interesse des Bauherrn eine vorherige und rechtzeitige Abstimmung über die Ausführung an die öffentliche Fläche mit dem zuständigen Stadtbauamt erfolgen.

Stimmt die Gemeinde der Absenkung des Gehwegs zu, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • die Gemeinde beauftragt einen Unternehmer, der einen sogenannten „Jahresbauauftrag“ der Gemeinde hat, mit der Durchführung der Arbeiten
  • die Gemeinde erledigt die Absenkung selbst (über den zuständigen Bauhof, nach Stundenlohn oder nach Akkordlohn)
  • die Gemeinde stellt eine Liste von Unternehmen zur Verfügung, die die Arbeiten auch ausführen dürfen
  • die Gemeinde erteilt lediglich eine Freigabe für die Arbeiten, ausgeführt werden dürfen sie dann von jedem beliebigen Unternehmen.

In welcher Weise die Genehmigung erfolgt, hat große Auswirkungen darauf, welche Kosten dafür anfallen.


Unsere Leistungen:

  • Sperrungen beantragen und auch Absperrungen stellen nach Vorschriften des Bauamtes bzw. des Ordnungsamtes
  • Asphaltbelag auf der Gehwegfläche ausbauen und entsorgen oder Pflastersteine aufnehmen und seitlich lagern
  • Vorhandene Bordsteine ausbauen und entsorgen
  • Neue Bordsteine (Rundbordsteine) tiefer setzen und evtl. die Rinnenplatten angleichen
  • Schotter-Kiestragschicht der Gehwegfläche abtragen und entsorgen, neue Tragschicht herstellen und an neue Höhe anpassen
  • Asphaltbelag neu herstellen bzw. eine neue Pflasterfläche verlegen (vorhandenes oder evtl. neues Pflaster).
  • Abnahme durch das Straßenbauamt
  • Rückbau der Sperrung
  • Freigabe der Gehwegabsenkung

Wir sind ein zugelassenes Unternehmen für Arbeiten im öffentlichen Bereich!